Anfragen für Erstgespräch und weitere Angebote
Die Kosten für die Psychotherapie werden entweder mit der Krankenkassenkarte über die gesetzlichen Krankenversicherungen, die private Versicherung oder als Selbstzahlerleistung abgerechnet. Ab 16 Jahren können gesetzlich versicherte Jugendliche auf Wunsch auch selbstständig zum Erstgepräch und zur Therapie kommen. Bei der privaten Versicherung oder bei Selbstzahlern wird mit den Eltern ein Behandlungsvertrag abgeschlossen.
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