Gesetzlich Versicherte
Die Kosten einer Kinder - und Jugendlichenpsychotherapie werden von den gesetzlichen Kassen übernommen. Es finden zunächst die sogenannten "probatorischen Sitzungen" statt, die zum "Beschnuppern",
zur Diagnostik und zur Zielfindung dienen. Danach erst fällt die Entscheidung über Kurz - oder Langzeittherapie.
Privat Versicherte
Private Versicherungen und die Beihilfe übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen sind allerdings von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich.
Deshalb müssen Sie sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme und die Anzahl der genehmigten Sitzungen schriftlich von Ihrer Versicherung oder der Beihilfestelle bestätigen und sich Unterlagen
zur Beantragung einer Therapie zuschicken lassen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Als Selbstzahler übernehmen Sie die Kosten für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie selbst. Hierbei entsteht kein formeller Aufwand und es werden keine Daten an die Krankenkasse weitergegeben.
Abrechnung erfolgt per Rechnungsstellung. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
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